Musikbeschallung im Verkaufsraum eines Pizzalieferservice verletzt Urheberrechte nicht
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Februar 2023
Das AG Frankfurt entschied, dass ein Lieferservicebetreiber den Urhebern keinen Schadensersatz wegen Abspielens von Musik im Verkaufsraum schuldet (Az. 32 C 1565/22 (90)).
Quelle: www.datev.de