Mutter muss neuartige Videotherapie für ihr Baby selbst bezahlen – Krankenkasse übernimmt Kosten nur für anerkannte Behandlungsmethoden

Kategorie: Recht | 6. September 2017

Die Techniker Krankenkasse ist nicht verpflichtet, der Mutter eines Säuglings die Behandlungskosten von 4.360 Euro für eine telemedizinische Therapie zur Entwöhnung von der Ernährung durch eine Sonde zu erstatten, weil es sich um eine neuartige Behandlungsmethode handelt, die vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss noch nicht geprüft und anerkannt worden ist. So entschied das SG Berlin (Az. S 81 KR 719/17).

Weitere Informationen: Mutter muss neuartige Videotherapie für ihr Baby selbst bezahlen – Krankenkasse übernimmt Kosten nur für anerkannte Behandlungsmethoden

Quelle: www.datev.de

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