Nach § 14c UStG geschuldete Umsatzsteuer ist keine Betriebsausgabe

Kategorie: Steuern | 17. September 2018

Das FG Münster hat entschieden, dass nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldete Umsatzsteuerbeträge aus einer Tätigkeit, die ausschließlich zur Erstellung von Scheinrechnungen diente, nicht als (nachträgliche) Betriebsausgaben abzugsfähig sind (Az. 4 K 333/16).

Weitere Informationen: Nach § 14c UStG geschuldete Umsatzsteuer ist keine Betriebsausgabe

Quelle: www.datev.de

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