Nach Glatteisunfall weiterhin kein Schadensersatz für Hotelbesucher

Kategorie: Recht | 20. November 2017

Das KG Berlin hat die Schadensersatzklage eines Geschäftsmannes, der auf dem Gehweg vor einem 5-Sterne-Hotel bei Glatteis gestürzt war, zurückgewiesen, da dieser nicht bewiesen habe, dass er in einem Bereich des Gehwegs gestürzt sei, für den die Hotelbetreiberin streupflichtig gewesen sei (Az. 4 U 113/15).

Weitere Informationen: Nach Glatteisunfall weiterhin kein Schadensersatz für Hotelbesucher

Quelle: www.datev.de

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