Nachforderung von Betriebskosten für die ehemals bewohnte Wohnung sind zu übernehmen

Kategorie: Recht | 27. Februar 2018

Laut SG Detmold muss das Jobcenter Nachforderung von Betriebskosten für die ehemals bewohnte Wohnung auch dann übernehmen, wenn der Sozialleistungsempfänger auf eigenen Wunsch und nicht nach einer Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters umgezogen ist (Az. S 23 AS 1759/16).

Weitere Informationen: Nachforderung von Betriebskosten für die ehemals bewohnte Wohnung sind zu übernehmen

Quelle: www.datev.de

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