Nachteilige Auswirkungen für Kläger bei Verletzung von Mitwirkungspflichten im sozialgerichtlichen Verfahren

Kategorie: Recht | 28. Januar 2019

Das SG Karlsruhe entschied, dass ein Antragsteller von Leistungen nach dem SGB II im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten Angaben zu seinem Einkommen und Vermögen machen muss und sich die Verweigerung dieser Angaben nachteilig auswirken kann (Az. S 11 AS 1811/17).

Weitere Informationen: Nachteilige Auswirkungen für Kläger bei Verletzung von Mitwirkungspflichten im sozialgerichtlichen Verfahren

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen . . .

Das OLG Köln hatte über vier Verfahren zu entscheiden, in . . . ... [weiterlesen]

Schwerbehindertenrechtliche Bewertung des Post-COVID-Syndroms . . .

Das SG Speyer hat einer Klage unter Hinweis auf ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv