Nachteinsatz nur einer Pflegefachkraft bei 50-60 Bewohnern ist ein Mangel des Pflegeheims

Kategorie: Recht | 27. November 2017

Laut VG Cottbus darf die Aufsichtsbehörde die nächtliche Versorgung von 50 bzw. 60 Pflegeheimbewohnern durch nur eine Pflegefachkraft als einen Mangel eines Pflegeheims bezeichnen und zur Beseitigung des Mangels auffordern (Az. VG 5 L 294/17).

Weitere Informationen: Nachteinsatz nur einer Pflegefachkraft bei 50-60 Bewohnern ist ein Mangel des Pflegeheims

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Abs. . . . ...

Das BMF hat am 29.08.2025 die Vordrucke der Anlage EÜR . . . ... [weiterlesen]

Photovoltaikanlagen in Kleingärten . . .

Der Bundesrat will mit einer Änderung des Bundeskleingartengesetzes erreichen, dass . . . ... [weiterlesen]

Archiv