Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen Tatsachenvortrags

Kategorie: Recht | 12. Oktober 2017

Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen einen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen anlässlich des „G-20 Gipfels“ in Hamburg erlassenen Haftbefehls nicht zur Entscheidung angenommen. Nachdem sich herausgestellt hat, dass der Vortrag der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers in einem wesentlichen Aspekt unrichtig war, hat das Gericht der Bevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 600 Euro auferlegt (Az. 2 BvR 1691/17).

Weitere Informationen: Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen Tatsachenvortrags

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Gestaltungsmissbrauch bei einer Grundstücksübertragung im . . . ...

Der BFH hatte zu klären, ob der Erwerb von Grundstücken . . . ... [weiterlesen]

BFH zu § 1 Abs. 5 . . . ...

Bei § 1 Abs. 5 AStG handelt es sich um . . . ... [weiterlesen]

Archiv