Nachtschichtzuschläge in der Getränkeindustrie
Kategorie: Recht | 13. Februar 2020
Das ArbG Köln hat über 60 Klagen zu entscheiden, mit denen Arbeitnehmer eines Getränkeherstellers einen höheren Nachtarbeitszuschlag verlangen, da sie die entsprechende Regelung im einheitlichen Manteltarifvertrag für die Erfrischungsgetränkeindustrie NRW für unwirksam halten. Zwei Klagen wurden jetzt abgewiesen und die tarifliche Regelung für wirksam befunden (Az. 11 Ca 5999/19 und 11 Ca 6000/19).
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Quelle: www.datev.de