Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Kategorie: Steuern | 6. September 2017

Das BMF hat nähere Bestimmungen zum Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei Zinseinkünften nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) getroffen (Az. IV B 4 – S-1301 / 08 / 10015).

Weitere Informationen: Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Quelle: www.datev.de

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