Namensänderung zu Lasten des Vaters fehlerhaft

Kategorie: Recht | 26. Juli 2017

Laut VG Koblenz darf der aus den Nachnamen des Vaters und der Mutter bestehende Familienname eines Kindes nicht ohne Weiteres auf den Nachnamen der Mutter geändert werden. Die Beibehaltung des Namensbandes zwischen der Tochter und dem Vater sei für die Persönlichkeitsentwicklung und spätere Selbstfindung förderlicher als dessen Durchtrennung (Az. 1 K 759/16.KO).

Weitere Informationen: Namensänderung zu Lasten des Vaters fehlerhaft

Quelle: www.datev.de

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