Namensänderung zu Lasten des Vaters fehlerhaft

Kategorie: Recht | 26. Juli 2017

Laut VG Koblenz darf der aus den Nachnamen des Vaters und der Mutter bestehende Familienname eines Kindes nicht ohne Weiteres auf den Nachnamen der Mutter geändert werden. Die Beibehaltung des Namensbandes zwischen der Tochter und dem Vater sei für die Persönlichkeitsentwicklung und spätere Selbstfindung förderlicher als dessen Durchtrennung (Az. 1 K 759/16.KO).

Weitere Informationen: Namensänderung zu Lasten des Vaters fehlerhaft

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Sozialversicherung: Die Pressefreiheit ist bei Statusfeststellung . . . ...

Die redaktionelle Tätigkeit eines Journalisten kann sowohl im Rahmen einer . . . ... [weiterlesen]

Konsumklima: Erholung setzt sich fort, aber . . . ...

Die Verbraucherstimmung in Deutschland zeigt im März ein gemischtes Bild. . . . ... [weiterlesen]

Archiv