Nebenbeteiligte: Keine Revision ohne Nachweis der Vollmacht
Kategorie: Steuern und Recht | 22. Mai 2025
Legt ein Anwalt für Nebenbeteiligte in einem Strafverfahren Revision ein, muss er fristgerecht auch die Vollmacht nachweisen, so der BGH (Az. 5 StR 86/25). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de