Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab dem 1. Januar 2020

Kategorie: Recht | 16. Dezember 2019

Die vom OLG Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 1. Januar 2020 geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie die sog. Selbstbehalte.

Weitere Informationen: Neue "Düsseldorfer Tabelle" ab dem 1. Januar 2020

Quelle: www.datev.de

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