Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Kategorie: Steuern und Recht | 12. Dezember 2022

Die Bundesregierung will den Umstieg auf saubere Mobilität voranbringen. Mit der Publikation der Förderrichtlinie zum Umweltbonus im Bundesanzeiger wird lt. BMWK die Möglichkeit zur Unterstützung des Erwerbs von rein elektrischen Fahrzeugen über den 01.01.2023 hinaus ermöglicht.

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Quelle: www.datev.de

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