Neue Leasingverträge unter die Lupe nehmen!

Kategorie: Steuern | 20. April 2020

Die Finanzverwaltung hat ihre Grundsätze für die umsatzsteuerliche Qualifikation von Leasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung geändert. Sie knüpft nicht mehr an das Ertragsteuerrecht an. Entscheidend ist stattdessen, ob eine Eigentumsübergangsklausel vorliegt und ob bei Vertragsabschluss feststeht, dass das Eigentum automatisch auf den Leasingnehmer übergehen soll. Der DStV berichtet.

Weitere Informationen: Neue Leasingverträge unter die Lupe nehmen!

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei . . . ...

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden . . . ... [weiterlesen]

Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer . . . ...

Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- . . . ... [weiterlesen]

Archiv