Neue Regelungen zum Kurzarbeitergeld gelten bereits ab 01.03.2020
Kategorie: Recht | 19. März 2020
Die neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Unternehmen können bereits die verbesserte Kurzarbeit beantragen. Darauf macht das BMAS aufmerksam.
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Quelle: www.datev.de