Neue Regelungen zum Schutz der Verbraucher in Bezug auf Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen
Kategorie: Recht | 31. Januar 2019
Die Vertreter des Rates und des EU-Parlaments haben sich auf Regeln über bestimmte vertragliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte im B2C-Bereich geeinigt. Von der Regelung umfasst sind in digitaler Form erzeugte und bereitgestellte Daten, Dienstleistungen, welche die Erstellung, Verarbeitung oder Speicherung von Daten in digitaler Form ermöglichen, Dienste, welche eine gemeinsame Nutzung von Daten ermöglichen und jedes dauerhafte Medium, das ausschließlich als Träger digitaler Inhalte verwendet wird.
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Quelle: www.datev.de