Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung

Kategorie: Recht | 20. Februar 2018

Die Einwilligung einer Patientin in eine Operation mit einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode (Neulandmethode) ist unwirksam, wenn die Patientin nicht besonders darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein neues Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Die mit einer unwirksamen Einwilligung vorgenommene Operation ist rechtswidrig und kann Schadensersatzansprüche der Patientin begründen. Das hat das OLG Hamm entschieden (Az. 26 U 76/17).

Weitere Informationen: Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung

Quelle: www.datev.de

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