Neuregelung in § 2b UStG: Kommunen sollen mehr Zeit bekommen

Kategorie: Steuern | 16. September 2019

Die Neuregelung in § 2b des Umsatzsteuergesetzes wirft viele Fragen in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen auf. Deshalb befürwortet Hessen grundsätzlich die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022, damit den Kommunen die Aufarbeitung und rechtssichere Beurteilung der betroffenen Sachverhalte erleichtert wird.

Weitere Informationen: Neuregelung in § 2b UStG: Kommunen sollen mehr Zeit bekommen

Quelle: www.datev.de

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