Nicht jedes Sofortbild ist ein Polaroid

Kategorie: Recht | 1. Juli 2020

Das OLG Köln entschied, dass das Unternehmen Fujifilm in Deutschland Sofortbild-Filme für quadratische Bilder in einer rechteckigen äußeren Form mit schmaleren linken, rechten und oberen weißen Rändern und einem breiteren unteren weißen Rand sowie dazugehörige Kameras bewerben und verkaufen darf (Az. 6 U 265/19).

Weitere Informationen: Nicht jedes Sofortbild ist ein Polaroid

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gericht bestätigt lange Verjährungsfristen . . .

Der Erbe eines jüdischen Kaufmanns und Schweizer Staatsbürgers, der 1932 . . . ... [weiterlesen]

Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich . . . ...

Das VG Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des . . . ... [weiterlesen]

Archiv