Nicht jedes Sofortbild ist ein Polaroid
Kategorie: Recht | 1. Juli 2020
Das OLG Köln entschied, dass das Unternehmen Fujifilm in Deutschland Sofortbild-Filme für quadratische Bilder in einer rechteckigen äußeren Form mit schmaleren linken, rechten und oberen weißen Rändern und einem breiteren unteren weißen Rand sowie dazugehörige Kameras bewerben und verkaufen darf (Az. 6 U 265/19).
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Quelle: www.datev.de