Nicht telefonieren darf nichts kosten: mobilcom-debitel muss Gewinne abführen

Kategorie: Recht | 24. Juli 2018

Das OLG Schleswig-Holsteinhat die mobilcom-debitel GmbH dazu verurteilt, rechtswidrig erzielte Gewinne von 419.000 Euro zuzüglich Zinsen an den Bundeshaushalt abzuführen (Az. 2 U 5/17). Damit setzte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einem langjährigen Rechtsstreit gegen das Mobilfunkunternehmen durch. Den Gewinn hatte mobilcom-debitel durch unzulässige Gebühren für die Nichtnutzung von Handys erzielt.

Weitere Informationen: Nicht telefonieren darf nichts kosten: mobilcom-debitel muss Gewinne abführen

Quelle: www.datev.de

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