Niedersachsen ändert Wertgrenzenverordnung
Kategorie: Recht | 8. April 2020
Ab 08.04.2020 gelten in Niedersachsen höhere Wertgrenzen für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber. In Zeiten der Corona-Krise soll die öffentliche Auftragsvergabe erleichtert werden.
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Quelle: www.datev.de