Nießbrauchsertrag kann einem Beteiligten persönlich als Gewinnanteil steuerrechtlich zugerechnet werden
Kategorie: Steuern und Recht | 29. September 2023
Ein Nießbrauchsrecht kann ein Wirtschaftsgut sein. Infolgedessen kann der Nießbrauchsertrag einem Beteiligten persönlich nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO als Gewinnanteil steuerrechtlich zugerechnet werden. So entschied das FG Schleswig-Holstein (Az. 3 K 41/21 und 3 K 42/21).
Quelle: www.datev.de