Nötigung im Straßenverkehr – Waffenbesitzkarte für Sportschützen zu Recht widerrufen

Kategorie: Recht | 3. August 2017

Der Stadtrechtsausschuss der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße hat den Widerruf einer einem Sportschützen ausgestellten Waffenbesitzkarte zu Unrecht im Widerspruchsverfahren aufgehoben. So entschied das VG Neustadt (Az. 5 K 72/17).

Weitere Informationen: Nötigung im Straßenverkehr – Waffenbesitzkarte für Sportschützen zu Recht widerrufen

Quelle: www.datev.de

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