Nötigung im Straßenverkehr – Waffenbesitzkarte für Sportschützen zu Recht widerrufen
Kategorie: Recht | 3. August 2017
Der Stadtrechtsausschuss der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße hat den Widerruf einer einem Sportschützen ausgestellten Waffenbesitzkarte zu Unrecht im Widerspruchsverfahren aufgehoben. So entschied das VG Neustadt (Az. 5 K 72/17).
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Quelle: www.datev.de