Normenkontrollantrag gegen verkaufsoffene Sonntage in Sindelfingen erfolgreich

Kategorie: Recht | 28. November 2017

Laut VGH Baden-Württemberg war die Satzung der Stadt Sindelfingen über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2016 unwirksam, da nicht – wie vom Gesetzgeber vorgegeben – die geplanten Veranstaltungen Anlass für die Ladenöffnung, sondern umgekehrt die sonntägliche Ladenöffnung Anlass für die Veranstaltungen gewesen sei (Az. 6 S 2322/16).

Weitere Informationen: Normenkontrollantrag gegen verkaufsoffene Sonntage in Sindelfingen erfolgreich

Quelle: www.datev.de

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