Notifizierung: Besser kein Beschlussrecht für die EU-Kommission – DStV und BStBK beziehen gemeinsam Stellung

Kategorie: Recht | 21. Juni 2018

Die EU-Kommission hat am 10.01.2017 ihr sog. Dienstleistungspaket veröffentlicht, welches u. a. auch die Reform des Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen vorsieht. Bei der Reform des Notifizierungsverfahrens soll der EU-Kommission danach ein Widerspruchsrecht gegen den Erlass neuer und die Änderung bestehender Berufsregulierungen der Mitgliedstaaten eingeräumt werden (Beschlussrecht). Der DStV und die BStBK nehmen hierzu Stellung.

Weitere Informationen: Notifizierung: Besser kein Beschlussrecht für die EU-Kommission – DStV und BStBK beziehen gemeinsam Stellung

Quelle: www.datev.de

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