Nur die nachgewiesene private Handynutzung am Steuer eines Kraftfahrzeuges schließt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus

Kategorie: Recht | 23. Oktober 2019

Das LSG Baden-Württemberg stellt klar, dass allein das Auffinden eines Mobiltelefons auf dem Schoß des bei einem Verkehrsunfall verstorbenen Versicherten nicht den Schluss zulässt, es habe sich keine spezifische, versicherte Verkehrsgefahr verwirklicht (Az. L 12 U 2610/18).

Weitere Informationen: Nur die nachgewiesene private Handynutzung am Steuer eines Kraftfahrzeuges schließt den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung aus

Quelle: www.datev.de

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