Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

Kategorie: Recht | 27. Oktober 2017

Der BGH hat über einen zwischen zwei Teileigentümerinnen geführten Rechtsstreit entschieden, der die Zulässigkeit der Nutzung einer früher als Altenpflegeheim dienenden Teileigentumseinheit u. a. als Flüchtlingsunterkunft zum Gegenstand hatte (Az. V ZR 193/16).

Weitere Informationen: Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

Quelle: www.datev.de

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