Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig aufzehren – keine „Deliktszinsen“ für geschädigte VW-Käufer
Kategorie: Recht | 30. Juli 2020
Der BGH hat im VW-Dieselverfahren zu Nutzungsvorteilen sowie zu sog. Deliktszinsen Stellung genommen (Az. VI ZR 354/19).
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Quelle: www.datev.de