Oberbergischer Kreis: Kfz-Zulassungsdienst darf wieder ins Straßenverkehrsamt

Kategorie: Recht | 5. August 2020

Der Oberbergische Kreis darf den Zugang eines Kfz-Zulassungsdiensts zur Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamts nicht mit der Begründung einschränken, dieser trete im Internet und in Werbeanzeigen als Behörde auf. So entschied das VG Köln und hat den Oberbergischen Kreis im Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet, den Antragsteller wie andere Kfz-Zulassungsdienste zu behandeln (Az. 14 L 1306/20).

Weitere Informationen: Oberbergischer Kreis: Kfz-Zulassungsdienst darf wieder ins Straßenverkehrsamt

Quelle: www.datev.de

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