Oberlandesgericht entscheidet im „Lamborghini-Fall“
Kategorie: Steuern und Recht | 18. August 2023
Das OLG Dresden entschied, dass der Fahrer eines gemieteten Lamborghini für die Folgen eines von ihm verursachten Unfalls nicht einstehen muss (Az. 13 U 2371/22).
Quelle: www.datev.de