Öffnungszeiten der Terrassentür einer Betriebskantine – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018

Bei der Festlegung der Öffnungszeiten einer Sozialeinrichtung und damit auch der Terrasse eines Theaters besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Im konkreten Fall hatte der Unterlassungsantrag betreffend die Zeiten außerhalb von im Wesentlichen 1,5 Stunden nach Vorstellungsende bis 09.00 Uhr morgens, d. h. nachts, keinen Erfolg. So entschied das LAG Düsseldorf (Az. 12 TaBV 37/18).

Weitere Informationen: Öffnungszeiten der Terrassentür einer Betriebskantine – Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen . . .

Das OLG Köln hatte über vier Verfahren zu entscheiden, in . . . ... [weiterlesen]

Schwerbehindertenrechtliche Bewertung des Post-COVID-Syndroms . . .

Das SG Speyer hat einer Klage unter Hinweis auf ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv