Offenbarungspflicht eines Auto-Verkäufers für ungewöhnliche Reparaturen

Kategorie: Steuern und Recht | 23. Juni 2025

Worüber muss ein Auto-Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf aufklären? Das Landgericht Lübeck hat entschieden: Verkäufer sind verpflichtet, auf ungewöhnliche Reparaturen von sich aus hinzuweisen – auch ohne Nachfrage des Käufers (Az. 3 O 150/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Nachbarschutz nur an der eigenen Grundstücksgrenze . . .

Das VG Regensburg hat einen Eilantrag eines Nachbarn abgelehnt, der . . . ... [weiterlesen]

Offenbarungspflicht eines Auto-Verkäufers für ungewöhnliche Reparaturen . . .

Worüber muss ein Auto-Verkäufer beim Gebrauchtwagenkauf aufklären? Das Landgericht Lübeck . . . ... [weiterlesen]

Archiv