"Ohne-Rechnung-Abrede" führt zur Vertragsnichtigkeit
Kategorie: Recht | 24. November 2017
Wenn Vertragsparteien für einen Teil des Architektenhonorars nachträglich eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ treffen, wird der Architektenvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig. Dann stehen dem Auftraggeber auch keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen den Architekten zu. So das OLG Hamm (Az. 12 U 115/16).
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Quelle: www.datev.de