OLG Bremen entscheidet zugunsten Käufer im sog. Dieselskandalverfahren

Kategorie: Recht | 20. März 2020

Das OLG Bremen hat in einem Verfahren zum Abgasskandal einen Schadenersatzanspruch des Klägers gegen die Volkswagen AG aus § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung bejaht (Az. 2 U 91/19).

Weitere Informationen: OLG Bremen entscheidet zugunsten Käufer im sog. Dieselskandalverfahren

Quelle: www.datev.de

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