OLG Hamm entscheidet über zivilrechtliche Folgen des "Cold Water Challenge"-Schadensereignisses

Kategorie: Recht | 20. November 2017

Das OLG Hamm hat im Rechtsstreit über zivilrechtliche Ansprüche der hinterbliebenen Familienangehörigen des beim sog. „Cold Water Challenge“ am 29.07.2014 durch einen umstürzenden Teleskoplader getöteten Familienvaters entschieden, dass Fahrer und Halter des Teleskopladers zu 2/3 haften (Az. 7 U 45/16).

Weitere Informationen: OLG Hamm entscheidet über zivilrechtliche Folgen des "Cold Water Challenge"-Schadensereignisses

Quelle: www.datev.de

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