One-Stop-Shop der Finanzbehörde für KMU mit Betriebsstätte im Ausland

Kategorie: Steuern und Recht | 9. Januar 2024

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für ein hauptsitzbasiertes Steuersystem für KMU mit Betriebsstätte im innereuropäischen Ausland unterbreitet. Der Vorschlag sieht die Möglichkeit vor, dass Unternehmen sich ausschließlich an die Finanzbehörde des Hauptsitzes wenden können. Hierauf macht der DStV aufmerksam.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Effizientere Zollverfahren: Mitgliedstaaten einigen sich auf . . . ...

Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur EU-Zollreform . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Archiv