Online-Apotheken-Anbieter darf nicht für „Abnehmspritze“ werben
Kategorie: Steuern und Recht | 4. März 2025
Eine Online-Apotheke machte Werbung für die sog. Abnehmspritze nur per Fragebogen ohne persönlichen Kontakt zum Arzt. Das LG München I entschied, dass dem Online-Apotheken-Anbieter die Bewerbung der „Abnehmspritze“ gegenüber Endverbrauchern in ihrer konkreten Form untersagt ist (Az. 4 HK O 15458/24).
Quelle: www.datev.de