Onlineshop darf Expresszuschlag nicht voreinstellen

Kategorie: Steuern und Recht | 5. Juni 2024

Das OLG Karlsruhe hat dem Versandhändler Pearl untersagt, im Onlineshop für einzelne Produkte den Expressversand voreinzustellen. Der Expressversand kostet Kund:innen einen Euro mehr als der Standardversand. Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt (Az. 14 U 134/23).

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Quelle: www.datev.de

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