Operation Hund: Therapiewahl ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Tierarztes

Kategorie: Steuern und Recht | 30. Oktober 2024

Die Therapiewahl ist grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Tierarztes. Ein vom Hundebesitzer wahrgenommenes Hinken des linken Hinterlaufs bedeutet nicht, dass die Operation am rechten Hinterlauf behandlungsfehlerhaft erfolgte. Ein Laie kann nicht sicher auf die Ursache eines etwaigen Hinkens schließen; häufig ist gerade die kollaterale Seite betroffen. Das OLG Frankfurt wies damit die auf Rückzahlung von Behandlungskosten gerichtete Berufung zurück (Az. 29 U 33/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Spezi gegen Bauerlimo . . .

Das LG München I hat einer Brauerei die Nutzung der . . . ... [weiterlesen]

Kein Verletztengeld für Ex-Fußballprofi bei fortlaufenden . . . ...

Ein Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv