Ordner in Stadien und bei Festivals unterliegen der Sozialversicherungspflicht
Kategorie: Steuern und Recht | 27. Juni 2023
Ordner, die für ein Sicherheitsunternehmen im Fußballstadion oder bei einem Musikfestival arbeiten, sind häufig keine selbstständigen Unternehmer, sondern unterliegen als abhängig Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. So das LSG Sachsen-Anhalt (Az. L 3 BA 6/19).
Quelle: www.datev.de