Ordnungsgeld für Gründung der Partei "CDSU" in Bayern

Kategorie: Recht | 17. November 2017

Die „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“ muss es nicht dulden, dass in Bayern der Landesverband einer politischen Partei gegründet wird, der ihren Namen trägt oder den Anschein erweckt, ihr organisatorisch nahe zu stehen. Das entschied das OLG Köln (Az. 1 W 17/17).

Weitere Informationen: Ordnungsgeld für Gründung der Partei "CDSU" in Bayern

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Stimmung im Mittelstand kühlt sich im . . . ...

Die Stimmung im deutschen Mittelstand hat sich im August nach . . . ... [weiterlesen]

Gesetzliche Neuregelungen im September 2025 . . .

Der EU-Data-Act tritt am 12.09.2025 in Kraft. Genehmigungsverfahren für erneuerbare . . . ... [weiterlesen]

Archiv