Ordnungsgeld für Gründung der Partei "CDSU" in Bayern

Kategorie: Recht | 17. November 2017

Die „Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)“ muss es nicht dulden, dass in Bayern der Landesverband einer politischen Partei gegründet wird, der ihren Namen trägt oder den Anschein erweckt, ihr organisatorisch nahe zu stehen. Das entschied das OLG Köln (Az. 1 W 17/17).

Weitere Informationen: Ordnungsgeld für Gründung der Partei "CDSU" in Bayern

Quelle: www.datev.de

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