Organstreitverfahren wegen Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Landtagsabgeordnete unzulässig

Kategorie: Recht | 27. September 2017

Der VerfGH Baden-Württemberg hat den Antrag des Abgeordneten Stefan Räpple, MdL im Organstreitverfahren gegen den Landtag von Baden-Württemberg wegen der von diesem am 10. Februar 2017 beschlossenen Erhöhung der Kostenpauschale sowie der erstattungsfähigen Aufwendungen für Mitarbeiter als unzulässig zurückgewiesen (Az. 1 GR 27/17).

Weitere Informationen: Organstreitverfahren wegen Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Landtagsabgeordnete unzulässig

Quelle: www.datev.de

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