Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG

Kategorie: Steuern | 6. Dezember 2017

Das BMF hat den im Umsatzsteuer-Anwendungserlass behandelten Ort der sonstigen Leistung auf im Zusammenhang mit Grundstücken stehende juristische Dienstleistungen erweitert (Az. III C 3 – S-7117-a / 16 / 10001).

Weitere Informationen: Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG

Quelle: www.datev.de

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