Ortsumgehung Bensersiel und des darauf stattfindenden öffentlichen Straßenverkehrs rechtswidrig

Kategorie: Recht | 23. November 2017

Laut VG Oldenburg ist die Ortsumgehung Bensersiel und der darauf stattfindende Straßenverkehr rechtswidrig. Die Nutzung der Klägergrundstücke durch die Stadt Esens müsse unterbunden werden (Az. 5 A 2233/16).

Weitere Informationen: Ortsumgehung Bensersiel und des darauf stattfindenden öffentlichen Straßenverkehrs rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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