„Ost-Rente“ trotz Rückumzug in die alten Länder

Kategorie: Steuern und Recht | 31. Mai 2021

Zieht ein Rentenbezieher nach dem FRG von den neuen in die alten Bundesländer zurück, sind der Rentenberechnung weiterhin Entgeltpunkte Ost zugrunde zu legen. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 18 R 673/19).

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Quelle: www.datev.de

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