Pandemiefolgen bei Sperrzeit zu berücksichtigen
Kategorie: Steuern und Recht | 20. Januar 2023
Wird eine abhängige Beschäftigung zwecks Wiederaufnahme einer pandemiebedingt aufgegebenen Selbstständigkeit gekündigt, liegt zumindest ein Härtefall vor. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 9 AL 106/22 B ER).
Quelle: www.datev.de