Papierhersteller muss Errichtung eines Seniorenheimes in rund 700m Entfernung zum Betriebsgelände voraussichtlich hinnehmen

Kategorie: Recht | 19. Dezember 2019

Das VG Hannover hat den Eilantrag gegen die erteilte Baugenehmigung abgelehnt. Nach summarischer Würdigung sei davon auszugehen, dass das geplante Seniorenheim entweder den „angemessenen Abstand“ im Sinne der einschlägigen Richtlinie einhalte, oder aber, dass es unabhängig davon ausnahmsweise zulässig sei (Az. 12 B 1932/19).

Weitere Informationen: Papierhersteller muss Errichtung eines Seniorenheimes in rund 700m Entfernung zum Betriebsgelände voraussichtlich hinnehmen

Quelle: www.datev.de

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