Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG – Änderung der Rdnrn. 9c, 9e und 38

Kategorie: Steuern | 3. Juli 2018

Das BMF-Schreiben ändert die Randnummern 9c, 9e und 38 des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2015 (Az. IV C 6 – S-2297-b / 14 / 10001).

Weitere Informationen: Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG – Änderung der Rdnrn. 9c, 9e und 38

Quelle: www.datev.de

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