Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2019

Kategorie: Steuern | 14. Dezember 2018

Das BMF gibt die für das Jahr 2019 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV A 4 – S-1547 / 13 / 10001-06).

Weitere Informationen: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2019

Quelle: www.datev.de

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